Grundprinzip der EU-Health-Claims-Verordnung (VO 1924/2006): Gesundheitsbezogene Angaben auf Lebensmitteln sind verboten, solange sie nicht wissenschaftlich geprüft und zugelassen sind. Die Beweislast liegt beim Hersteller. Vage Versprechen zum „allgemeinen Wohlbefinden“ fallen allerdings nicht darunter.
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Station „44.000 Versprechen“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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Quellen und mehr
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