Das BGB verteilt nach Verwandtschaftsordnungen: zuerst Kinder und Enkel, dann Eltern und Geschwister, dann Großeltern. Ehepartner erben daneben eine feste Quote, im gesetzlichen Güterstand neben Kindern die Hälfte. Stiefkinder, Lebensgefährten ohne Trauschein oder Freunde gehen leer aus; ohne Verwandte erbt der Staat.
🖋️
Im Kurs erleben: Ich will.
Station „Im Übrigen erbt der Bund“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →
Station „Im Übrigen erbt der Bund“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.