Sie gilt unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung (§ 1827 BGB). Der Bundesgerichtshof verlangt seit 2016 konkrete Angaben: Allgemeine Sätze wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ genügen für sich genommen nicht. Gute Verfügungen beschreiben Situationen und Maßnahmen und werden mit der Hausärztin besprochen.
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Station „Ein Satz, drei Gerichte“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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