Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, und jeder kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Gerade beim Elternhaus führt das oft zu Streit; ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung. Klare Testamente und Gespräche zu Lebzeiten beugen vor.
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Station „Sechs lange Jahre“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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