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Erbengemeinschaft

Gemeinschaft mehrerer Erben, denen der Nachlass bis zur Teilung gemeinsam gehört.

Die Erben verwalten den Nachlass gemeinsam, und jeder kann jederzeit die Auseinandersetzung verlangen (§ 2042 BGB). Gerade beim Elternhaus führt das oft zu Streit; ohne Einigung droht die Teilungsversteigerung. Klare Testamente und Gespräche zu Lebzeiten beugen vor.

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Im Kurs erleben: Ich will.
Station „Sechs lange Jahre“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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