Nach § 2247 BGB muss der gesamte Text eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein; Ort und Datum sollen angegeben werden. Ein getipptes, nur unterschriebenes Testament ist unwirksam. Sicher aufbewahrt ist es in der amtlichen Verwahrung des Nachlassgerichts, die im Zentralen Testamentsregister vermerkt wird.
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