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Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament, in dem sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben einsetzen.

Es genügt, wenn ein Ehegatte den Text von Hand schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Das Modell schützt den überlebenden Partner, birgt aber Tücken: Kinder können nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordern, und der Überlebende ist oft an die Schlusserben gebunden. Viele Paare ergänzen deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel.

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Im Kurs erleben: Ich will.
Station „Das zweitbeste Bett“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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