Es genügt, wenn ein Ehegatte den Text von Hand schreibt und beide unterschreiben (§ 2267 BGB). Das Modell schützt den überlebenden Partner, birgt aber Tücken: Kinder können nach dem ersten Todesfall den Pflichtteil fordern, und der Überlebende ist oft an die Schlusserben gebunden. Viele Paare ergänzen deshalb eine Pflichtteilsstrafklausel.
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Station „Das zweitbeste Bett“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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