In Deutschland beträgt er die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB) und ist ein reiner Geldanspruch. Andere Länder gehen andere Wege: Frankreich reserviert Kindern bis zu drei Viertel des Nachlasses, England kennt nur einen gerichtlichen Versorgungsanspruch. Die Spannung zwischen Testierfreiheit und Familienschutz zieht sich auch durch die Religionen.
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Im Kurs erleben: Ich will.
Station „Ein Drittel ist zu viel“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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