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Geschlossener Verband

Gruppe im Straßenverkehr, die als Einheit behandelt wird (§ 27 StVO).

Mehr als 15 Radfahrende dürfen einen Verband bilden und dann zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Lücken sind gefährlich, weil der Querverkehr das Ende falsch einschätzt. Für Kindergruppen sind kleine Gruppen mit Leitung vorn und hinten meist sicherer.

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Station „Geschlossener Verband“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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