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Informationspflicht

Pflicht, sich vorab über die Teilnehmenden und den Ort zu informieren.

Dazu gehören Schwimmfähigkeit, Allergien, Medikamente und Erreichbarkeit der Eltern ebenso wie Notausgänge, Verbandkasten und der Weg zur nächsten Klinik. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt (Art. 9 DSGVO): nur Nötiges erfragen, vertraulich aufbewahren, nach der Freizeit löschen.

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Im Kurs erleben: Alle da?
Station „Der Anmeldebogen“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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