Gesetzlich ist keine Zahl festgelegt. Praxisempfehlungen: etwa 1 zu 8 bei normalen Freizeiten, etwa 1 zu 6 bei gefährlicheren Aktionen wie Baden, Klettern oder Kanu – und möglichst nie allein. Eine überforderte Aufsicht kann selbst eine Pflichtverletzung sein.
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Station „Eins zu acht“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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