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Jugendschutzgesetz

Bundesgesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und in Medien.

Es regelt unter anderem Alkohol, Tabak, Filmfreigaben und Aufenthaltszeiten. Gruppenstunde und Freizeit gelten als Öffentlichkeit – eine Erlaubnis der Eltern hebt die Grenzen nicht auf. Rauchen ist unter 18 in der Öffentlichkeit verboten; Bier, Wein und Sekt erst ab 16.

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Im Kurs erleben: Alle da?
Station „Nach 22 Uhr“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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