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Aufsichtspflicht

Pflicht, Minderjährige davor zu bewahren, selbst Schaden zu nehmen oder anderen Schaden zuzufügen.

Das Gesetz regelt vor allem die Folgen einer Verletzung (§ 832 BGB), nicht den genauen Inhalt. Maßstab der Gerichte ist, was ein verständiger Jugendleiter nach vernünftigen Anforderungen tun muss. Kern ist die Frage: Weiß ich, wo meine Leute sind und was sie gerade tun?

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Station „Unter den Gefährten“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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