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Übertragung der Aufsichtspflicht

Eltern geben einen Teil ihrer Aufsicht formlos an einen Träger weiter, der sie an Mitarbeitende weitergibt.

Es reicht, dass Eltern ihr Kind mit Wissen um die Veranstaltung teilnehmen lassen. Eine Unterschrift ist keine Voraussetzung, aber ein wertvoller Beweis – bei Freizeiten, Baden oder Übernachtung immer schriftlich. Die Aufsicht beginnt und endet zu klar abgesprochenen Zeiten; sie endet nicht, solange ein Kind nicht abgeholt ist.

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Im Kurs erleben: Alle da?
Station „Ohne Unterschrift“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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