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Erweitertes Führungszeugnis

Auszug aus dem Bundeszentralregister mit einschlägigen Verurteilungen, nach § 72a SGB VIII für die Kinder- und Jugendarbeit.

Träger der Jugendhilfe dürfen niemanden beschäftigen, der wegen bestimmter Straftaten rechtskräftig verurteilt ist; für Ehrenamtliche hängt die Pflicht von Art, Intensität und Dauer des Kontakts ab. Für Ehrenamtliche ist das Zeugnis mit Bescheinigung des Trägers gebührenfrei. Es zeigt nur Verurteilungen – Verhaltensregeln schützen im Alltag.

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Im Kurs erleben: Hingucken
Station „Acht Regeln, eine Unterschrift“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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