Der Bundesgerichtshof sprach 1956 von einer gegenwärtigen Gefahr, bei der eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorauszusehen ist. 2025 stellten Jugendämter rund 79.800 Fälle fest, am häufigsten Vernachlässigung (58 %) und psychische Misshandlung (38 %). In 74 % der Fälle ging die Gefährdung von Mutter oder Vater aus.