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UN-Kinderrechtskonvention

Völkerrechtlicher Vertrag von 1989 mit 54 Artikeln über die Rechte von Kindern.

Die Konvention macht Kinder zu Trägern eigener Rechte: auf Schutz, Förderung und Beteiligung. 196 Staaten sind ihr beigetreten, alle UN-Mitglieder außer den USA. In Deutschland gilt sie seit 1992, seit 2010 ohne Vorbehalt. Für Gruppenleitungen besonders wichtig ist Artikel 12, das Recht, gehört zu werden.

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Im Kurs erleben: Hingucken
Station „196 Unterschriften“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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