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Gewaltfreie Erziehung

Gesetzliches Recht jedes Kindes auf Erziehung ohne Gewalt, seit 2000 in § 1631 Abs. 2 BGB.

Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig – auch der „Klaps“. Gewalt gegen Kinder hat vier Gesichter: körperlich, seelisch, sexuell und Vernachlässigung. Die Forschung zeigt, dass Körperstrafen langfristig schaden statt zu erziehen.

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Im Kurs erleben: Hingucken
Station „Seit dem Jahr 2000“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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