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Kindeswohl

Das Wohlergehen und die gesunde Entwicklung eines Kindes oder Jugendlichen bis 18 Jahre.

Kindeswohl ist der Maßstab des Kinder- und Familienrechts. § 1 SGB VIII gibt jedem jungen Menschen ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Gemeint sind körperliche, seelische und soziale Bedürfnisse zugleich – Brot und Zuwendung.

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Im Kurs erleben: Hingucken
Station „Wunderbar gemacht“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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