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Unterlassungserklärung

Das Versprechen, einen Rechtsverstoß nicht zu wiederholen – meist verbunden mit einer Vertragsstrafe für jeden neuen Verstoß.

Sie liegt fast jeder Abmahnung bei und gilt oft lebenslang. Darum nie ungeprüft unterschreiben, aber auch nicht ignorieren: Inhalt entfernen, Frist notieren, Rat holen – bei Landeskirche, Verband oder Fachkanzlei. Häufig lässt sich die Erklärung entschärfen und die Forderung senken.

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