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Kontrollkostenzuschlag

Der Zuschlag von 100 Prozent, den die GEMA bei nicht angemeldeter Musiknutzung auf den regulären Tarif verlangt.

Die Rechtsprechung erkennt diesen Zuschlag an; auch der Vertrag zwischen EKD und GEMA für Kirchenkonzerte und Veranstaltungen sieht bei Meldeverstößen Schadensersatz mit 100 Prozent Zuschlag vor. Dazu kommt die GEMA-Vermutung: Bei bekannter Musik muss der Veranstalter beweisen, dass sie nicht GEMA-pflichtig ist. Rechtzeitig anmelden spart dagegen den Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent.

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