Die Rechtsprechung erkennt diesen Zuschlag an; auch der Vertrag zwischen EKD und GEMA für Kirchenkonzerte und Veranstaltungen sieht bei Meldeverstößen Schadensersatz mit 100 Prozent Zuschlag vor. Dazu kommt die GEMA-Vermutung: Bei bekannter Musik muss der Veranstalter beweisen, dass sie nicht GEMA-pflichtig ist. Rechtzeitig anmelden spart dagegen den Gesamtvertragsnachlass von 20 Prozent.
🚦
Im Kurs erleben: Darf ich das?
Station „Doppelter Tarif“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →
Station „Doppelter Tarif“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Quellen und mehr
- Ausführlich im Essay zum Kurs, Abschnitt 6.4: PDF lesen ↗