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Jede Veränderung eines Werks – Übersetzung, neue Strophe, Bridge, Medley, neue Melodie –, die nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden darf (§ 23 UrhG).

Pauschalverträge und Liedlizenzen erlauben nur das unveränderte Werk. Wer ein englisches Worship-Lied selbst übersetzt und eine Bridge dazudichtet, braucht die Erlaubnis des Verlags – oder nutzt eine autorisierte deutsche Fassung. Frei kombinieren und verändern darf man gemeinfreie Werke.

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Im Kurs erleben: Darf ich das?
Station „Eine Bridge zu viel“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →

Quellen und mehr

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