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Gemeinfreiheit

Ein Werk ist gemeinfrei, wenn sein Schutz abgelaufen ist – in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, gezählt ab Ende des Todesjahres.

Dann darf es jeder ohne Erlaubnis und Vergütung nutzen, auch bearbeiten. Bei Liedern zählt der Letzte von Textdichter, Komponist und Übersetzer. Vorsicht: Neue Arrangements und Übersetzungen alter Werke sind eigene geschützte Werke; „public domain in the US“ bedeutet nicht frei in Deutschland. Beispiel aus dem Kurs: Bonhoeffers Text „Von guten Mächten“ ist seit 2016 frei, bekannte Melodien dazu nicht.

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Im Kurs erleben: Darf ich das?
Station „Siebzig Jahre“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →

Quellen und mehr

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