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Öffentliche Zugänglichmachung

Das Recht, ein Werk so ins Netz zu stellen, dass es jeder zu Zeiten und an Orten seiner Wahl abrufen kann (§ 19a UrhG).

Genau dieses Recht ist berührt, wenn Predigt-PDF, Podcast oder Gottesdienstvideo online gehen. Die Gottesdienst-Regel des § 52 gilt dafür nicht. Für Gottesdienste in der EKD ist die Musik laut GEMA-Vertrag auch online abgegolten (derzeit bis Ende 2026); Liedtext-Einblendungen auf der eigenen Website brauchen seit 2026 eine eigene Lizenz, und fremde Texte im PDF eine Erlaubnis.

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Im Kurs erleben: Darf ich das?
Station „Vom Mund ins Netz“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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Quellen und mehr

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