Ausstellen dürfen sie steuerbegünstigte Körperschaften, nur für freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung. Bis 300 Euro genügt dem Spender der Kontoauszug. Wer eine falsche Bestätigung ausstellt, haftet pauschal mit 30 Prozent des Betrags.
Ausstellen dürfen sie steuerbegünstigte Körperschaften, nur für freiwillige Zuwendungen ohne Gegenleistung. Bis 300 Euro genügt dem Spender der Kontoauszug. Wer eine falsche Bestätigung ausstellt, haftet pauschal mit 30 Prozent des Betrags.