Seit 2026 beträgt sie 960 Euro im Jahr, die Übungsleiterpauschale 3.300 Euro. Beides sind Freibeträge, kein Anspruch auf Zahlung. Vorstandsmitglieder dürfen nur vergütet werden, wenn die Satzung es erlaubt.
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Station „Der Umschlag mit 50 Euro“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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