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Zeitnahe Mittelverwendung

Pflicht gemeinnütziger Körperschaften, Mittel innerhalb von zwei Jahren nach Zufluss für ihre Zwecke einzusetzen.

Sie gilt seit 2026 nur noch für Körperschaften mit mehr als 100.000 Euro Jahreseinnahmen. Wer ansparen will, bildet Rücklagen mit Beschluss und Zweck; die freie Rücklage ist der Höhe nach begrenzt.

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Im Kurs erleben: Stimmt so!
Station „Der vergrabene Zentner“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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