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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Tätigkeit eines gemeinnützigen Vereins, mit der er wie ein Unternehmen am Markt auftritt.

Typisch sind Verkauf von Speisen und Getränken, Cafés oder bezahlte Werbung. Ertragsteuern fallen erst an, wenn die Bruttoeinnahmen aller solchen Betriebe 50.000 Euro im Jahr übersteigen (seit 2026). Die Aufzeichnungen sind vom ideellen Bereich, der Vermögensverwaltung und dem Zweckbetrieb zu trennen.

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Im Kurs erleben: Stimmt so!
Station „Vier Töpfe“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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