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Eigenbeleg

Selbst ausgestellter Ersatzbeleg, wenn ein Originalbeleg fehlt oder unleserlich ist.

Ein Eigenbeleg nennt Datum, Betrag, Empfänger, Zweck, den Grund für das Fehlen des Originals und trägt Unterschriften. Er ist die Ausnahme: Vorhandene Nachweise wie Kontoauszug oder Bestellbestätigung werden beigefügt.

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Im Kurs erleben: Stimmt so!
Station „Der Bon im Portemonnaie“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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