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Aufbewahrungsfrist

Zeitraum, in dem Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden müssen.

Seit 2025 gelten für Buchungsbelege 8 Jahre, für Bücher, Jahresabschlüsse und Inventare weiterhin 10 Jahre, für sonstige Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres; danach werden Unterlagen datenschutzgerecht vernichtet.

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