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Recht auf Nahrung

Menschenrecht nach Artikel 11 des UN-Sozialpakts von 1966.

Der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte erkennt das Recht jedes Menschen auf angemessene Ernährung und auf Schutz vor Hunger an. Über 170 Staaten haben ihn ratifiziert, auch Deutschland. Durchsetzbar ist das Recht bisher nur schwach.

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