Dazu zählen nicht nur Name und Anschrift, sondern auch Fotos, Stimmen im Video, Gebetsanliegen oder Spendenbeträge (Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Die DSGVO gilt auch für geordnete Papierlisten; ausgenommen ist nur rein Privates. Für die Arbeit in Gemeinde und Verein gilt sie immer.
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Im Kurs erleben: Anvertraut
Station „Eine Postkarte voller Namen“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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Station „Eine Postkarte voller Namen“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Quellen und mehr
- Ausführlich im Essay zum Kurs, Abschnitt Vereinsarbeit 1: PDF lesen ↗