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Einwilligung

Freiwillige, bestimmte, informierte und eindeutige Zustimmung zu einer Datenverarbeitung.

Stillschweigen, vorangekreuzte Kästchen und Pauschalzustimmungen genügen nicht. Die Einwilligung muss nachweisbar sein und lässt sich jederzeit für die Zukunft widerrufen (Art. 7 DSGVO). Sie darf nicht an andere Leistungen wie die Mitgliedschaft gekoppelt werden.

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Im Kurs erleben: Anvertraut
Station „Herzlichen Glückwunsch zum 80.!“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →

Quellen und mehr

  • Ausführlich im Essay zum Kurs, Abschnitt Vereinsarbeit 3.3: PDF lesen ↗

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