Schon die Mitgliedschaft in einer Gemeinde verrät die religiöse Überzeugung. Religiöse Organisationen dürfen solche Daten für Mitglieder und regelmäßige Kontakte verarbeiten (Art. 9 Abs. 2 lit. d), aber nicht ohne Einwilligung nach außen geben. Auch Gebetsanliegen mit Diagnosen und Freizeit-Gesundheitsbögen gehören dazu.
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Im Kurs erleben: Anvertraut
Station „Kämmerlein-Daten“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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Quellen und mehr
- Ausführlich im Essay zum Kurs, Abschnitt Vereinsarbeit 2.3: PDF lesen ↗