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Hybride Mitgliederversammlung

Versammlung mit Teilnahme vor Ort und online.

Seit 2023 kann der Vorstand sie einberufen (§ 32 Abs. 2 BGB); eine rein virtuelle Versammlung setzt einen Beschluss der Mitglieder voraus. Die Einladung muss erklären, wie Mitglieder online teilnehmen und abstimmen.

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Im Kurs erleben: Läuft bei uns!
Station „Alle an einen Tisch“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →

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