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Vereinsregister

Öffentliches Register beim Amtsgericht, in dem eingetragene Vereine mit Vorstand und Satzung stehen.

Vorstandswechsel und Satzungsänderungen müssen unverzüglich und öffentlich beglaubigt angemeldet werden. Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung wirksam; der Vorstandswechsel ist schon mit Wahl und Annahme wirksam, aber erst die Eintragung schafft Vertrauen bei Dritten.

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