Vorstandswechsel und Satzungsänderungen müssen unverzüglich und öffentlich beglaubigt angemeldet werden. Satzungsänderungen werden erst mit der Eintragung wirksam; der Vorstandswechsel ist schon mit Wahl und Annahme wirksam, aber erst die Eintragung schafft Vertrauen bei Dritten.
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Station „Der Stab wechselt die Hand“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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