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Vorstand nach § 26 BGB

Das Organ, das den Verein gerichtlich und außergerichtlich vertritt.

Besteht er aus mehreren Personen, vertritt ihn ohne andere Satzungsregel die Mehrheit. Er steht im Vereinsregister, arbeitet grundsätzlich unentgeltlich und haftet bei einer Vergütung bis 3.300 Euro im Jahr dem Verein nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

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