Er wird in der Regel alle drei Jahre nach Prüfung von Steuererklärung und Tätigkeitsbericht erteilt und berechtigt höchstens fünf Jahre lang zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen. Neue Vereine erhalten vorab einen Feststellungsbescheid über ihre Satzung.
🏃
Im Kurs erleben: Läuft bei uns!
Station „Der Stadt Bestes“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →
Station „Der Stadt Bestes“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.