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Freistellungsbescheid

Bescheid des Finanzamts, der die Gemeinnützigkeit für einen Zeitraum bestätigt.

Er wird in der Regel alle drei Jahre nach Prüfung von Steuererklärung und Tätigkeitsbericht erteilt und berechtigt höchstens fünf Jahre lang zum Ausstellen von Zuwendungsbestätigungen. Neue Vereine erhalten vorab einen Feststellungsbescheid über ihre Satzung.

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