Pflichtinhalte sind Zweck, Name, Sitz und die Absicht der Eintragung (§ 57 BGB); dazu kommen Soll-Inhalte wie Ein- und Austritt, Beiträge, Vorstand und Einberufung der Mitgliederversammlung (§ 58 BGB). Änderungen brauchen drei Viertel der abgegebenen Stimmen und werden mit der Eintragung wirksam.
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