Auch Eheleute dürfen nicht automatisch alles füreinander entscheiden: Das seit 2023 geltende Notvertretungsrecht für Ehegatten gilt nur in Gesundheitsfragen und höchstens sechs Monate. Mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung legen Paare fest, wer im Ernstfall handelt und welche Behandlung gewünscht ist. Das Bundesjustizministerium bietet Informationen und Formulierungshilfen.
Wer diese Gespräche früh führt, schützt sich gegenseitig – und erspart einander schwere Entscheidungen unter Druck.
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