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Sicherungsschein

Nachweis, dass der Reisepreis bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters erstattet wird.

In Deutschland Pflicht nach § 651r BGB, bevor Anzahlungen fließen. Große Veranstalter sichern sich seit November 2021 über den Deutschen Reisesicherungsfonds ab; Veranstalter mit weniger als 10 Millionen Euro Pauschalreise-Umsatz dürfen weiter eine Versicherung oder Bankbürgschaft nutzen. Für Vereine kostet das meist nur Cent-Beträge je Teilnehmer.

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Station „Ein Jahr vorher“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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