Kurse › Wiki › Rechtsgrundlage

📖 Kurs-Wiki

Rechtsgrundlage

Eine der sechs Erlaubnisse aus Art. 6 DSGVO, ohne die keine Verarbeitung zulässig ist.

Einwilligung, Vertrag (auch Mitgliedschaft), rechtliche Pflicht, lebenswichtige Interessen, öffentliche Aufgabe und berechtigtes Interesse. Für die Mitgliederverwaltung genügt das Mitgliedschaftsverhältnis; Einwilligungen braucht es für Extras wie Fotos oder Geburtstage im Gemeindebrief.

🔐
Im Kurs erleben: Anvertraut
Station „Sechs Türen“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →

Quellen und mehr

  • Ausführlich im Essay zum Kurs, Abschnitt Vereinsarbeit 1: PDF lesen ↗

Mehr Begriffe aus „Anvertraut“

← Alle 420 Begriffe von A bis Z