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Beratungsregelung

Regel in Deutschland, nach der ein Abbruch in den ersten zwölf Wochen nach Pflichtberatung straffrei bleibt.

Rechtsgrundlage ist § 218a Abs. 1 StGB in Verbindung mit dem Schwangerschaftskonfliktgesetz. 2025 fielen rund 96 % der etwa 106.000 gemeldeten Abbrüche unter diese Regelung. Die Beratung ist ergebnisoffen zu führen und soll dem Schutz des ungeborenen Lebens dienen; über eine Neuregelung wird politisch gestritten.

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Station „106.000“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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