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Status quo der Heiligen Stätten

Osmanische Regelung (1757, festgeschrieben 1852) für die gemeinsam genutzten Heiligtümer in Jerusalem und Bethlehem.

Nach dem Status quo darf in der Grabeskirche nichts verändert werden, ohne dass alle beteiligten Kirchen zustimmen. Sichtbarstes Zeichen ist die „unbewegliche Leiter“ über dem Eingang, die dort seit spätestens den 1720er Jahren steht. Rainer Forst würde von Koexistenz sprechen: Frieden ohne Vertrauen.

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Im Kurs erleben: Trotzdem
Station „Die Holzleiter“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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