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Sonntagsschutz

Art. 140 GG: Tage „der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“.

Das Grundgesetz übernimmt Art. 139 der Weimarer Verfassung. 2009 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Berlin nicht alle vier Adventssonntage für den Handel öffnen darf: Bloße wirtschaftliche Interessen genügen nicht. Der Sonntag ist gemeinsame Ruhe – gleichzeitig für viele.

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Im Kurs erleben: Feierabend!
Station „Gleichzeitig“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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