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Menschenwürde

„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – Art. 1 Grundgesetz.

Die biblische Tradition begründet die Würde mit der Gottebenbildlichkeit (Gen 1,27), Kant säkular: „Im Reiche der Zwecke hat alles entweder einen Preis, oder eine Würde.“ Das Grundgesetz stellt die Würde an den Anfang; die Ewigkeitsklausel (Art. 79 Abs. 3) entzieht Art. 1 jeder Verfassungsänderung. Würde gilt bedingungslos – auch dem Schwachen und Gescheiterten.

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