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Kulturelle Teilhabe

Das Recht, am kulturellen Leben teilzunehmen – unabhängig von Herkunft, Alter oder Geldbeutel (Menschenrechtserklärung, Art. 27).

Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: „Jeder hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich an den Künsten zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Errungenschaften teilzuhaben.“ Kulturelle Teilhabe heißt, Kultur nicht nur zu konsumieren, sondern mitzugestalten. Hürden sind Geld, Sprache, Mobilität und das Gefühl „Das ist nicht für mich“; Ideen wie „Theater für alle“ im Trend-Tool zielen darauf, sie abzubauen.

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Im Kurs erleben: TCG-2026 · Trend
Station „Schritt 4 · Denkbar – Undenkbar“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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Siehe auch

Quellen und mehr

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