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Datenminimierung

Grundsatz der Datenschutz-Grundverordnung: nur so viele personenbezogene Daten erheben, wie nötig.

Nach Artikel 5 der DSGVO müssen personenbezogene Daten „dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt“ sein. Das Trend-Tool setzt das um: Teilnahme ohne Namen, Kontaktdaten nur mit Einwilligung, keine IP-Adressen im Klartext.

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Im Kurs erleben: TCG-2026 · Trend
Station „Schritt 7 · Deine Einmal-Idee“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Zum Kurs →

Siehe auch

Quellen und mehr

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