Das Bundesurlaubsgesetz von 1963 garantierte zunächst 18 Werktage, seit 1995 sind es 24 Werktage (bei Fünf-Tage-Woche 20 Arbeitstage). Tatsächlich lag der durchschnittliche Anspruch 2023 bei 29,8 Tagen. Auszahlen statt nehmen ist nur bei Ende des Arbeitsverhältnisses erlaubt (§ 7 Abs. 4).
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Station „Fünf Reichsmark“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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