Gemeinden unterscheiden Pflichtaufgaben (z. B. Feuerwehr, Schulgebäude, Abwasser) und freiwillige Leistungen (z. B. Bücherei, Musikschule, Vereinsförderung). In Haushaltskrisen werden freiwillige Leistungen zuerst gekürzt. Eine Ausnahme ist Sachsen: Das Kulturraumgesetz von 1994 macht die Kulturpflege zur Pflichtaufgabe der Gemeinden und Landkreise.
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Im Kurs erleben: Richtfest
Station „Freiwillige Leistung“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
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Station „Freiwillige Leistung“ – mit Rätsel, Entscheidung und Aufgabe.
Quellen und mehr
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